Die freiburger ethik-kommission international (feki) wurde 1980 auf privater Initiative hin gegründet.
Die Tätigkeit für und in der freiburger ethik-kommission international war in jeder Hinsicht Neuland. Daher wurden 1980 zunächst einige Richtlinien für die Kommission entwickelt. Die wichtigsten Grundsätze dieser Richtlinien waren:
Von Anfang an war in der feki neben der medizinischen Fakultät die juristische, die theologische und die philosophische Fakultät vertreten sowie beide Geschlechter. Die interdisziplinäre Diskussion zu ethischen Problemen eingereichter klinischer Studien konnte beginnen.
Das erste Studienprotokoll, das der feki zur Begutachtung 1980 vorgelegt wurde, bestand aus einer einzigen Seite. Titel, Substanz, Dosierung und Applikationsart waren aufgeführt sowie die Zeiten der Blutabnahmen. Als Einschlusskriterium wurde "gesunder Proband" angegeben. Ein "informed consent" war nicht vorhanden. Es gab also viel zu tun!
Die beschriebene, satzungsmäßige Aufgabe der freiburger ethik-kommission international war vornehmlich die Prüfung und Begutachtung von noch in der Planung befindlichen Studien am Menschen, die durch Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, pharmakologische Institute und ähnliche Einrichtungen zur Prüfung und Begutachtung zugeleitet werden. Die strikte Unabhängigkeit von Auftraggebern und Prüfärzten war selbstverständlich und in der Satzung niedergelegt. Die Unabhängigkeit der Kommission war und ist nicht nur hinsichtlich ihrer Mitglieder gegeben sondern auch hinsichtlich ihrer Stellung.
Seit 1980 treffen sich die Mitglieder der Freiburger Ethik-Kommission regelmäßig jeden Montag zur mündlichen Beratung der eingereichten Dokumente zu klinischen Prüfungen am Menschen.